Buchungsanfrage für eine Katalogreise

Mit Ihrer Buchungsanfrage bestätigen Sie, dass Sie das „Formblatt zur Unterrichtung von Reisenden“ zur Kenntnis genommen haben und unsere Reisebedingungen anerkennen.

   
Das Formblatt zur Unterrichtung von Reisenden habe ich zur Kenntnis genommen, sowie die Reisebedingungen von Biblische Reisen gelesen. Ich erkenne diese vorbehaltlos und verbindlich an.

Reisebedingungen

Abschluss des Pauschalreisevertrages    Bezahlung    Änderungen von Vertragsinhalten    Preiserhöhung; Preissenkung    Rücktritt durch den Kunden    Nicht in Anspruch genommene Leistung    Rücktritt/Mindestteilnehmerzahl    Obliegenheiten des Kunden/Reisenden    Beschränkung der Haftung    Geltendmachung von Ansprüchen    Informationspflichten/Luftfahrtunternehmen    Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften    Alternative Streitbeilegung    Besondere Regelungen/Pandemien    Zusatzbedingungen geschlossene Gruppen   

Sehr geehrte Kunden und Reisende,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden* und Biblische Reisen GmbH, nachfolgend "BiR" abgekürzt, zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

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Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden nach §651a BGB
Unsere Reisebedingungen zum Herunterladen (PDF 110 KB) bei Buchung

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden

1.1. Für alle Buchungswege gilt:

a) Grundlage des Angebots von BiR und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von BiR für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

b) Reisemittler und Buchungsstellen sind von BiR nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von BiR zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.

c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von BiR herausgegeben werden, sind für BiR und die Leistungspflicht von BiR nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Inhalt der Leistungspflicht von BiR gemacht wurden.

d) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von BiR vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von BiR vor, an das BiR für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit BiR bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist BiR die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

e) Die von BiR gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

f) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Das gleiche gilt entsprechend für Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortliche im Hinblick auf geschlossene Gruppenreisen im Sinne der nachstehenden Ziffer 14.1 und die vom Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortlichen angemeldeten Reiseteilnehmer.

1.2. Die Buchung (Reiseanmeldung) zu Ihrer Reise erbitten wir schriftlich, auf dem vorgesehenen Formular oder über das Internet, auf der Webseite von BiR (Online-Buchungsformular) vorzunehmen. Mit der Anmeldung bietet der Kunde BiR den Abschluss eines Pauschalreisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, dieser Reisebedingungen und aller ergänzenden Informationen für die betreffende Reise in der Buchungsgrundlage (Prospekt, Katalog, Angebot) – soweit diese dem Kunden vorliegen verbindlich an.

1.3. Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Zusendung des Formulars bzw. Betätigung der Schaltfläche "Zahlungspflichtig buchen" im Online-Formular begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. BiR ist vielmehrfrei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.

1.4. Der Kunde haftet gegenüber BiR bei allen Buchungswegen für alle Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, aus dem Reisevertrag, soweit er diese Verpflichtungen durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.5. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch BiR zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird BiR dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraums zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

1.6. BiR weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

2. Bezahlung

2.1. BiR und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Absicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Absicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 3 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 3 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.

2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl BiR zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, und hat der Kunde den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist BiR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung nach Ablauf der Frist, vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen

3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von BiR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind BiR vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2. BiR ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von BiR gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist, entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von BiR gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte BiR für die Durchführung der geänderten Reise geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4. Preiserhöhung; Preissenkung

4.1. BiR behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit sich eine nach Vertragsschluss erfolgte

a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger.
oder
b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.

4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern BiR den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.

4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:

a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1.a) kann BiR den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
- Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann BiR vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
- Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel von BiR anteilig geforderten, erhöhten Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger durch die Zahl der beförderten Personen geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag kann BiR vom Kunden verlangen.

b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1.b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

4.4. BiR ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1.a) und b) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für BiR führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von BiR zu erstatten. BiR darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die BiR tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen.
BiR hat dem Kunden/Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.

4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von BiR gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist, entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von BiR gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber BiR den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber BiR unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären; falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt der Kunde die Reise nicht an, so verliert BiR den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann BiR eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von BiR zu vertreten ist. BiR kann keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei, die sich hierauf beruft, unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

5.3. BIR hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

a) Bei Flugpauschalreisen, bei Bahn- und Busreisen sowie bei See- und Flusskreuzfahrten im Charter:
- bis zum 180. Tag vor Reisebeginn: kostenlos
- vom 179. bis 42. Tag vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises
- vom 41. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises
- vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises
- vom 14. bis 1 Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
- am Tag der Abreise und bei Nichtantritt: 80% des Reisepreises

b) Bei Kreuzfahrten und Reisen, bei denen BiR lediglich mit einem Zubucherkontingent (siehe Ausschreibung) arbeitet:
- bis zum 35. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
- vom 34. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises
- vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
- vom 14. Tag bis 1 Tag vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
- am Tag der Abreise und bei Nichtantritt: 90% des Reisepreises

5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, BiR nachzuweisen, dass BiR überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von BiR geforderte Entschädigungspauschale.

5.5. Eine Entschädigungspauschale gem. Ziffer 5.3. gilt als nicht festgelegt und vereinbart, soweit BiR nachweist, dass BiR wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind, als der kalkulierte Betrag der Pauschale gemäß Ziffer 5.3. In diesem Fall ist BiR verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und des Erwerbs einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu begründen.

5.6. Ist BiR infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, bleibt §651h Abs. (5) BGB unberührt.

5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von BiR durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie BiR 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

5.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung BiR bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. BiR wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

7.1. BiR kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von BiR beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein

b) BiR hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben

c) BiR ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

d) Ein Rücktritt von BiR später als 3 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.

7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6 gilt entsprechend.

8. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden

8.1. Reiseunterlagen
Der Kunde hat BiR oder seinen Reisevermittler, über den der Kunde die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn der Kunde die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von BiR mitgeteilten Frist erhält.

8.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen

a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.

b) Soweit BiR infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen

c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von BiR vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von BiR vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an BiR unter der mitgeteilten Kontaktstelle von BiR zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von BiR bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.

d) Der Vertreter von BiR ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

8.3. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat der Kunde BiR zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von BiR verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

8.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen

a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige ("P.I.R.") der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und BiR können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.

b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich BiR, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

9. Beschränkung der Haftung

9.1. Die vertragliche Haftung von BiR für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

9.2. BiR haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von BiR sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. BiR haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von BiR ursächlich geworden ist.

10. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat

Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber BiR geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

11. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

11.1. BiR informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.

11.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist BiR verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald BiR weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird BiR den Kunden informieren.

11.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird BiR den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.

11.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte aktuelle ′′Black List′′ von Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist, ist hier abrufbar und in den Geschäftsräumen von BRS einzusehen.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

12.1. BiR wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

12.2.
Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn BiR nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

12.3
. BiR haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde BiR mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass BiR eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

13. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl- und Gerichtstandvereinbarung

13.1 BiR weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass BiR nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für BiR verpflichtend würde, informiert BiR die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. BiR weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform hin.

13.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwi- schen dem Kunden/Reisenden und BiR die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können BiR ausschließlich an deren Sitz verklagen.

13.3. Für Klagen von BiR gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Ge- richtsstand der Sitz von BiR vereinbart.


14. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

14.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

14.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.

15. Zusatzbedingungen bei Reisen geschlossener Gruppen

15.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten, ergänzend zu diesen Reisebedingungen von BiR, für Reisen geschlossener Gruppen. "Reisen für geschlossene Gruppen" im Sinne dieser Bestimmungen sind ausschließlich Gruppenreisen, die von BiR als verantwortlichem Reiseveranstalter organisiert und über einen Gruppenverantwortlichen bzw. -auftraggeber gebucht und/oder abgewickelt werden, der als Bevollmächtigter für einen bestimmten Teilnehmerkreis handelt.

15.2. BiR und der jeweilige Gruppenauftraggeber können in Bezug auf eine solche Gruppenreise vereinbaren, dass dem Gruppenauftraggeber als bevollmächtigtem Vertreter der Gruppenreiseteilnehmer das Recht eingeräumt wird, nach Auftragserteilung bis drei Monaten vor Reisebeginn kostenfrei von der Gruppenreise zurückzutreten. Ggf. wird in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung auf dieses kostenfreie Rücktrittsrecht deutlich hingewiesen. Macht der Gruppenauftraggeber gegenüber BiR von diesem kostenlosen Rücktrittsrecht Gebrauch, werden etwa bereits an BiR geleistete Anzahlungen unverzüglich erstattet. Ziffer 5.6 gilt entsprechend.

15.3. Dem Gruppenauftraggeber wird von BiR zur Entgegennahme der einzelnen Teilnehmeranmeldungen ein Anmeldeformular überlassen, das verbunden ist mit diesen Reisebedingungen sowie mit dem gem. Art. 250 EGBGB erforderlichen Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Der Gruppenauftraggeber verpflichtet sich insoweit gegenüber BiR, jedem potentiellen Gruppenteilnehmer jeweils vor der individuellen Teilnehmeranmeldung dieses Anmeldeformular samt Reisebedingungen und Formblatt zu übergeben und sich den diesbezüglichen Erhalt auch entsprechend schriftlich mit der jeweiligen Teilnehmeranmeldung bestätigen zu lassen. Der Gruppenauftraggeber wird BiR von jeglichen Schäden und Haftungen freihalten, die unmittelbar aus einer Verletzung seiner Verpflichtung insoweit resultieren. Die Haftung des Gruppenauftraggebers schließt evtl. Rechtsverteidigungskosten, die BiR angemessener Weise in diesem Zusammenhang entstehen sollten, mit ein.

15.4. BiR haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, gleich welcher Art, die – mit oder ohne Kenntnis von BiR – vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen zusätzlich zu den Leistungen von BiR angeboten, organisiert, durchgeführt und/oder den Kunden zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen insbesondere vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen organisierte An- und Abreisen zu und von dem mit BiR vertraglich vereinbarten Abreise- und Rückreiseort, nicht im Leistungsumfang von BiR enthaltene Veranstaltungen vor und nach der Reise und am Reiseort (Fahrten, Ausflüge, Begegnungen usw.) sowie vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen selbst eingesetzte und von BiR vertraglich nicht geschuldete Reiseleiter.

15.5. BiR haftet nicht für Maßnahmen und Unterlassungen des Gruppenauftraggebers, bzw. Gruppenverantwortlichen oder des vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen eingesetzten Reiseleiters vor, während und nach der Reise, insbesondere nicht für Änderungen vertraglicher Leistungen, welche nicht mit BiR abgestimmt sind, Weisungen an örtliche Führer, Sonderabsprachen mit den verschiedenen Leistungsträgern, Auskünften und Zusicherungen gegenüber den Kunden.

15.6. Der Kunde hat die ihm obliegende Mängelanzeige beim Auftreten von Leistungsstörungen nach Maßgabe der Regelungen der vorstehenden Ziffer 8.2.c) vorzunehmen.

15.7. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortliche oder von diesen eingesetzte Reiseleiter nicht berechtigt oder bevollmächtigt, Mängel- anzeigen der Gruppenreiseteilnehmer entgegenzunehmen. Sie sind auch nicht berechtigt vor, während oder nach der Reise für BiR Beanstandungen des Kunden oder Zahlungsansprüche namens BiR anzuerkennen.

*Die Verwendung von männlichen Formen wie "Kunde", "Auftraggeber", "Reiseleiter" etc. wurde von uns gewählt, um der in BGB §307 geforderten Pflicht zur Klarheit und Verständlichkeit der Formulierung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gerecht zu werden. Sie soll lediglich eine übersichtliche Darstellung der Reisebedingungen gewährleisten.

Ihr Reiseveranstalter:
Biblische Reisen GmbH

Sitz der Gesellschaft: Stuttgart
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, HRB 10467
Geschäftsführerin: Irmela Preissner
Adresse: Hohenzollernstr. 14, 70178 Stuttgart
Telefon: +49 (0)711 619 25 0
Telefax: +49 (0)711 619 25 811
E-Mail: info@biblische-reisen.de
e167


© RA Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart & Biblische Reisen Stuttgart, 2021
Nachdruck, auch auszugsweise, nicht gestattet!